Klasse |
Fahrerlaubnis für |
Unterlagen |
Sonstige Infos |
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A |
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen. |
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2 bzw. A(beschränkt) (AB) oder ein Mindestalter von 24 Jahren bzw. 21 Jahren in Österreich |
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A1 |
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg |
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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ab 16 Jahren |
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A2 |
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind |
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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ab 18 Jahren |
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AM |
zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h |
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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ab 16 Jahren |
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Mofa |
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
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ab 15 Jahren |
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